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Ökologische Gewässerunterhaltung durch Wasser- und Bodenverbände
5. Juni 2019 um 16:00 bis 18:00
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hat in Deutschland zu einer deutlichen Hervorhebung ökologischer Aspekte geführt und den traditionellen nutzungsbezogenen Ansatz teilweise verdrängt. Besonders betroffen ist dabei die Gewässerunterhaltung, der unter dem Eindruck der unionsrechtlich vorgegebenen Zielzustände sukzessive ein spürbar dynamischer Akzent verliehen wurde. Die Wasser- und Bodenverbände werden hierdurch vor neue Herausforderungen gestellt. Es drängt sich die Frage auf, inwieweit der mit einem hohen finanziellen Aufwand zu erreichende gute Zustand der Gewässer mit dem verbandsrechtlichen Vorteilsprinzip in Einklang zu bringen ist und so eine Refinanzierung über die Verbandsbeiträge rechtfertigen kann. Daneben ist weitgehend ungeklärt, welche Möglichkeiten des Rechtsschutzes bestehen, wenn etwa die Verbandsmitglieder gegen eine aus ihrer Sicht unzulässige Aufgabenwahrnehmung durch die Verbände im Bereich der ökologischen Gewässerunterhaltung vorgehen oder die Verbände die durch die bewirtschaftungspflichtigen Bundesländer vorgenommene Verlagerung solcher Maßnahmen in ihren Aufgabenbereich gerichtlich überprüfen lassen wollen. Der Gesprächskreis, der erstmals inhaltlich gleich an zwei verschiedenen Orten stattfindet, soll daher, auch mit Blick auf die noch in diesem Jahr zu erwartende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, versuchen, die rechtlichen Probleme der ökologischen Unterhaltung durch die Verbände aufzuzeigen und zur Diskussion zu stellen.